Kraftfahrzeuganhänger Steuersatz Bundesfinanzministerium

27.06.2015 10:23

Kraftfahrzeuganhänger die für den Straßenverkehr zugelassen werden, wird eine nach Gewicht berechnete Steuer angesetzt.
Je angefangene 200 Kilogramm des Gesamtgewicht wird ein bestimmter Betrag gestaffelt, der sich bei einer Gesetzesänderung verändern kann. Ab einer bestimmten Größe wird ein pauschaler Betrag berechnet. Eine Besonderheit besteht bei Sattel-, Starrdeichsel oder Zentralachsanhänger, die das verkehrsrechtliche zulässige Gesamtgewicht um die Stützlast beziehungsweise bei Sattelanhänger um die Aufliegelast verringern können. Es existieren unterschiedliche Sätze zur Berechnung der Steuer, die für jeden Einzelfall zu berücksichtigen sind. Auch die momentan gültigen Sätze zur Berechnung der Steuer können Sie vom Bundesfinanzministerium erhalten oder auch gleich direkt dort berechnen lassen.
Kraftfahrzeuganhänger-Steuerrechner

Alle Informationen rund um die Kraftfahrzeuganhänger Steuer, den Steuervergünstigungen sowie der Zahlung der Kraftfahrzeuganhänger Steuer und dem Beginn oder Ende der Steuerpflicht werden auf den Seiten des Zolls bereitgestellt. Ansprechpartner für die Bearbeitung ist das jeweilige Hauptzollamt für ihr Bundesland zuständig, die ihnen Auskünfte über die Kraftfahrzeuganhänger Steuer geben können.
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